Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird per Bankeinzugsverfahren abgebucht. Er kann viertel-, halb- oder ganzjährig bezahlt werden. Nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 25.03.2011 ergeben sich für 2012 nachstehende Beiträge:

Vereinsbeiträge ab 01.01.2012

         
Vereinsbeitrag  vierteljährlich   halbjährlich   jährlich
Erwachsene            36,00 €           70,00 €    136,00 €
Ehepaare            58,00 €         114,00 €    221,00 €
Familien mit Kindern bis 18 Jahren            76,00 €         149,00 €    288,50 €
Arbeitslos, Wehr-/Zivildienst, Student            29,00 €           57,00 €    111,00 €
Jugendliche 15 bis 18 Jahren            28,00 €           55,00 €    107,00 €
1. Kind bis 14 Jahren            22,00 €           42,50 €      82,50 €
2. Kind bis 14 Jahren            15,50 €           30,00 €      58,00 €
3. Kind bis 14 Jahren   frei   frei     frei    
über 70 Jahre            29,00 €           57,00 €    111,00 €
passiv            16,50 €           32,00 €      62,50 €
         
         
Zusätzliche Abteilungsbeiträge:         jährlich
Faltboot   bis 14 J.        4,00 €
    bis 18 J.      11,00 €
    Erwachsene      22,00 €
    Ehepaare      28,00 €
    Familien      31,00 €
Fußball          13,00 €
Handball    bis 18 J.      21,00 €
    ab 18 J.      28,00 €
Schießsport   Erwachsene      15,00 €
    Ehepaare      30,00 €
Spielmannszug   Stammzug      30,00 €
    Jugendzug      15,00 €
Tennis   Erwachsene      66,00 €
    über 70      87,50 €
    Ehepaare    111,00 €
    Familien      74,00 €
Turnen   Erwachsene        6,00 €
         
Gesundheitssport          
         
Für Nichtmitglieder (Erwachsene)          
10-er Karte Prävention            40,00 €
10-er Karte Nordic Walking            40,00 €
10-er Karte Nordic Walking (Folgekarte)            10,00 €
(für Folgekarten muss die vorherige Kurskarte in der Geschäftsstelle      
vorgelegt werden)          
         
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle, Telefon 05171-13339.      
         
         
Mit der ersten Beitragsabbuchung eines Jahres (Januar) werden die Spartenbeiträge von den aktiven und passiven Vereinsmitgliedern eingezogen. Mitglieder über 18 Jahre, die Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- oder Zivildienstleistende sind, erhalten auf Antrag mit Nachweis die Differenz zum Erwachsenenbeitrag zurück. Der Familienbeitrag bleibt für Familienangehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen, wenn die Eltern Kindergeld für die Betroffenen erhalten. Ein Beleg ist dann in der Geschäftsstelle einen Monat vor Jahresanfang einzureichen.
Änderungen
Teilen Sie uns bitte umgehend Adressen- Namens- und besonders Kontoänderungen mit. Viele Irrläufer, zusätzliche Portokosten und unnötige Bankgebühren werden somit vermieden. Kosten, die dem Verein dadurch entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Austritt aus dem Verein
Gemäß § 7 Satz 2 der Satzung kann die Kündigung der Mitgliedschaft nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgen. Die schriftliche Abmeldung, auch aus der Tennisabteilung, muss dem Vorstand bis zum 30. September vorliegen.


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